„Die funktionierende Rufnummer 112 ist ein schönes Geschenk für alle Europäer, das zum richtigen Zeitpunkt kommt: Viele Bürger reisen in den Ferien in andere EU-Länder. Von nun an wird die Rufnummer 112 für Urlauber in der gesamten EU ein wichtiger Reisebegleiter sein“, erklärte die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. „Die Arbeit in den EU-Mitgliedstaaten ist noch nicht abgeschlossen, aber das erste Ziel einer einheitlichen Notrufnummer haben wir erreicht. Ich freue mich, dass unsere Anstrengungen für die Einführung der einheitlichen Notrufnummer in allen Mitgliedstaaten sich ausgezahlen. Dies zeigt, dass das „Europa der Ergebnisse“ den Bürgern in ihrem täglichen Leben Hilfestellung leisten kann.“
Die einheitliche europäische Notrufnummer 112 ist nun in Bulgarien flächendeckend verfügbar – nach einem von der Kommission im Oktober 2007 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren (IP/07/1530). Seither haben die bulgarischen Behörden erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Rückstand gegenüber den anderen Länder aufzuholen und die Rufnummer 112 einzuführen. Am 18. September 2008 beschloss die Kommission, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, setzte diesen Beschluss jedoch für drei Monate aus, um Bulgarien Gelegenheit zu geben, seinen Plan für die Umsetzung abzuschließen (IP/08/1342). Die Kommission hat im Rahmen einer Expertenmission geprüft, ob die Rufnummer 112 und die Anruferlokalisierung (die den Notrufdiensten das Auffinden von Personen erleichtert) nun in Bulgarien flächendeckend verfügbar sind. Nach Angaben der nationalen Behörden wird in Kürze eine Aufklärungskampagne über die Notrufnummer 112 gestartet. Dies könnte dazu führen, dass die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien Anfang 2009 einstellt.
Im September 2008 hatte die Kommission auch Rumänien drei zusätzliche Monate eingeräumt, um sicherzustellen, dass die Anruferlokalisierung funktionsfähig ist, die es den Notrufdiensten ermöglicht, jede Person zu orten, die die Rufnummer 112 von einem Mobiltelefon aus wählt (IP/08/1342). Ende November haben die rumänischen Behörden bestätigt, dass der Anruferstandort den Notrufdiensten bei allen Anrufen über Mobiltelefone übermittelt wird. Diese Angaben wurden von Kommissionssachverständigen überprüft und könnten es der Kommission ermöglichen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien Anfang 2009 einzustellen.
Hintergrund:
Die europäische Notrufnummer 112 wurde 1991 zusätzlich zu den nationalen Notrufnummern geschaffen, um die Notrufdienste in allen EU-Mitgliedstaaten leichter erreichbar zu machen. Seit 1998 müssen die Mitgliedstaaten gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften gewährleisten, dass alle Nutzer von Festnetz- und Mobiltelefonen den Notruf 112 kostenlos anrufen können. Seit 2003 müssen außerdem die Netzbetreiber den Notrufdiensten den Anruferstandort übermitteln.
Seit 2006 hat die Kommission auf Initiative der für Telekommunikation zuständigen Kommissarin Viviane Reding gegen 14 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungs-verfahren wegen fehlender Anruferlokalisierung eingeleitet. Ferner wurden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet gegen Italien wegen der Bearbeitung von 112-Notrufen und gegen zwei weitere Länder wegen mangelnder Verfügbarkeit der Notrufnummer 112 (siehe Anhang).
Im Juni 2008 richtete die Kommission eine Website (ec.europa.eu/112) zur Notruf-nummer 112 ein, auf der sich in allen EU-Amtssprachen Informationen für Bürger finden, die innerhalb der EU Reisen unternehmen (IP/08/836). Es bleibt weiterhin Raum für Verbesserungen, beispielsweise für Notruf-112-Zentren, die in mehr als einer Sprache kommunizieren oder über einen Dolmetscherdienst verfügen. 17 EU-Länder haben mitgeteilt, dass sie Notrufe in anderen EU-Sprachen bearbeiten können (IP/08/836).
Am 11. Februar 2009, dem Europäischen Tag der Notrufnummer 112, den die Kommission und das Europäischen Parlament gemeinsam organisieren, wird die Kommission ihre Website mit weiteren Informationen aus allen EU-Mitgliedstaaten zum Betrieb der Rufnummer 112 aktualisieren.
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