Kinderpornographie im Internet – die Darstellung von Kindern als Sex-Objekte in Videos oder Photos – ist illegal und wird vielfach als Cyber Crime bezeichnet.
Der Siegeszug des Breitband-Internets, die Anonymität, die das Web ermöglicht, sowie die technischen Möglichkeiten der Digitalphotographie machen es Pädophilien heute leichter denn je, sich gegenseitig Photos und Videos mit pornographischen Inhalten oder sogar Kinder selbst anzubieten.
EU-Kommissar Franco Frattini, der für Justiz- und Innenpolitik zuständig ist und auch den Vorschlag für eine EU-Kinderrechtsstrategie verantwortet, sagte im vergangenen Jahr beim ersten EU-Kinderrechtsforum in Berlin, er sei „traurig und schockiert“, dass die Zahl von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten sich von 1997 bis 2005 verfünfzehnfacht hätten.
Grenzüberschreitende Strafverfolgung
In einer Mitteilung über die Bekämpfung der Internetkriminalität stellte die EU-Kommission im Mai 2007 fest: „Ein strafrechtliches Vorgehen gegen derartige Webseiten ist äußerst schwierig, da die Webseiten-Anbieter und -betreiber oftmals in anderen Ländern und zudem häufig außerhalb der EU ansässig sind. Webseiten lassen sich rasch in ein anderes Land (auch außerhalb der EU) verlegen, und zwischen den Ländern bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede bei den einschlägigen Straftatbeständen."
Angesichts der Schwierigkeiten will die EU gewährleisten, dass wenigsten innerhalb der Union eine effektive Strafverfolgung möglich ist und Straftatbestände gleich bewertet werden. Eine Rahmen-Entscheidung des Rates von 2003 sieht EU-weite Mindeststrafen für die Verbreitung, das Anbieten und die Aneignung (also das Laden) von Kinderpornographie im Internet vor. Solche Vergehen sollen mit Freiheitsstrafen von ein bis drei Jahren und in besonders schweren Fällen mit Strafen von fünf bis zehn Jahren bestraft werden.
Dem Markt für Kinderpornographie den Geldhahn abdrehen
Der Parlamentsbericht, den die italienische Abgeordnete Roberta Angelilli (Union für das Europa der Nationen, UEN) vorbereitet hat, unterstützt Bemühungen der Kommission, die darauf abzielen Kreditkartenherausgeber soweit technisch möglich dazu zu bewegen, Websites, auf denen kinderpornografisches Material verkauft wird, systematisch vom Online-Zahlungssystem auszuschließen. Dazu wäre ein verstärkter Informationsaustausch unter den Banken notwendig, um zu vermeiden dass Pornographie-Anbieter von Bank zu Bank wechseln und Sperrungen so hintertreiben.
Außerdem, so der Angelilli-Bericht, müsse die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und dem privaten Sektor verbessert werden, damit sich die Internet-Service-Provider verpflichten, illegale Websites zu schließen.
Filtertechniken einsetzen
Mit der voraussichtlichen heutigen Annahme des Berichts fordert das Parlament die Mitgliedstaaten und Internetanbieter auch auf, „in Zusammenarbeit mit Firmen, die Suchmaschinen anbieten, und der Polizei Sperrtechniken einzusetzen, um Internetnutzer daran zu hindern", Material aufzurufen, dass einen sexuellen Missbrauch von Kindern darstellt.
Kontext: Kinderrechte
Im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention haben sich die Regierungen verpflichtet, Kinder „vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen” und die dazu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (Artikel 34 der Konvention). Alle EU-Mitgliedsstaaten haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Der Agnelli-Bericht spricht sich auch dafür aus, einen Beitritt der EU zur Kinderrechtskonvention und die Beteiligung der EU an zukünftigen internationalen Verträgen in diesem Bereich zu prüfen.
Weitere Themenbereiche, die im Bericht erörtert werden, sind die Entwicklung einer umfassenden EU-Kinderrechtsstrategie, die Beteiligung der Kinder in Gesellschaft und Politik, Kinderarmut, Kinderarbeit, Kinder von Zuwanderern, Bildung und Gesundheit sowie Kindersoldaten.
REF: 20080111STO18363